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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen                                              

alles-bike GmbH            Im Wasen 9 ▪ D-72654 Neckartenzlingen

info@alles-bike.de              www.alles-bike.de                                                   

§ 1 Geltung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Privatpersonen ( Endkunden ), Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot, Annahme
(1) Alle von uns abgegebenen Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt oder mit Zustimmung des Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt werden. Maßgebend für Art, Umfang und Zeit für Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar.

§ 3 Preise, Zahlung
(1) Versandkosten, gegebenenfalls anfallende Nachnahmegebühren, sowie Zölle und sonstige Gebühren bei Auslandsversand, sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden unzumutbar.
(3)Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung stets EXW – Ex Works/Ab Werk (Incoterms® 2010).
(4) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrübergang, Versendung
(1) Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
(2) Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Wir behalten uns vor, Versandweg und Versandort sowie das Transportmittel und die Verpackungsart zu bestimmen. Eine Verpflichtung zu billigster Versendung besteht nicht. Wünscht der Kunde eine davon abweichende Versandart, so trägt er auch hierfür die Kosten. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen von uns auf seine Kosten gegen üblicherweise versicherbare Transportrisiken versichert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neckartenzlingen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 8 Rückgabebedingungen

  1. Eine allgemeine Rückgabe ist nur in einer Frist bis 6 Monaten ab Kaufdatum möglich
  • In den Sechs Monaten ist die Rückgabe von Ware gegen Auszahlung des Kaufbetrags möglich
  • Fahrzeuge können nur gegen einen Gutschein oder einem ähnlichen Fahrzeug zurück gegeben werden
  1. Rückgabe nach Ablauf der 6 Monaten
  • Waren und Fahrzeuge können nur gegen einen Gutschein oder einem ähnlichen Artikel bzw. Fahrzeug zurück gegeben werden

 

  1. Fahrzeuge können generell nur bei Unzufriedenheit wegen technischen Defekt zurück gegeben werden. Und hier auch nur wenn diese eine Baugruppe dreimal nachgebessert wurde
  2. Es besteht kein generelles Rückgaberecht
 
 
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